Die ordentliche Mitgliedschaft ist denjenigen vorbehalten, die sich aktiv an den Gemeinschaftaktivitäten beteiligen, über längere Zeit regelmäßig die Kreise des DMK besuchen und in der Regel Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen. Der DMK-Vorstand geht auf ausgewählte Personen mit der Bitte um Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft zu.
Das ordentliche Mitglied darf in der Mitgliederversammlung über die Belange der Gemeinschaft mitentscheiden. Er ist zur Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
Gemeindeleben